Unsere Leistungen
Unsere Kanzlei ist auf das allgemeine Zivilrecht, insbesondere auf Familienrecht sowie Miet- und Arbeitsrecht spezialisiert.
Unsere Schwerpunkte und Stärken
Hier finden Sie eine Übersicht der Schwerpunkte und Stärken der Kanzlei Lehmann. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne.
Familienrecht
Als Spezialisten auf dem Bereich des Familienrechts können wir nicht nur durch fachliche Kompetenz, sondern auch mit dem nötigen Einfühlungsvermögen überzeugen!
Das Familienrecht erfordert ein besonderes Maß an Vertrauen zwischen Mandant und Anwalt, da in diesem sensiblen Rechtsgebiet nicht nur juristische, sondern vor allem menschliche Aspekte im Vordergrund stehen. Frau Rechtsanwältin Lehmann, Fachanwältin für Familienrecht, versteht es, Sie in dieser emotional herausfordernden Lebensphase mit Empathie, Verständnis und höchster fachlicher Kompetenz zu begleiten. Mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrer Fähigkeit, auch komplexe familiäre Zusammenhänge zu erfassen, entwickelt sie maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre persönlichen und rechtlichen Interessen optimal wahren.
Bereits vor der Eheschließung stehen wir Ihnen beratend zur Seite, etwa bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen. So schaffen wir gemeinsam die Grundlage für rechtliche Klarheit und Sicherheit – auch in schwierigen Zeiten. Unser Ziel ist es, Ihnen durch vorausschauende Planung die bestmögliche Absicherung zu bieten und Sie bei allen Fragen des Familienrechts professionell und vertrauensvoll zu unterstützen.
- Erstellung von Eheverträgen
- Güterrecht, -stand und Versorgungsausgleich
- Scheidung und Trennung
- Klärung der Trennungs- und Scheidungsfolgen, wie Ansprüche auf Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, sowie Kindesunterhalt; Vermögensausgleich, Zuweisung zur Ehewohnung
- Schließung von Ehe, gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Gewaltschutz
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In Kürze auch bei uns.
Mietrecht
Das Mietrecht gehört zu unseren Schwerpunkten. Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir das Rechtsproblem sowohl auf Mieter, als auch Vermieterebene begutachten.
Das Mietrecht ist ein Bereich, der häufig von rechtlichen Unsicherheiten und Konflikten geprägt ist, da die Interessen von Mietern und Vermietern oft aufeinandertreffen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte und praxisorientierte Beratung, um Ihre Rechte zu schützen und eine klare rechtliche Basis für Ihre Anliegen zu schaffen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfassenden Expertise im Mietrecht stehen wir Ihnen in allen Phasen des Mietverhältnisses zur Seite – von der Vertragserstellung bis zur Beendigung.
Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Mietmängel: Durchsetzung von Mietminderungen, Beseitigung von Mängeln und Rechte bei Verzögerungen.
- Mietrückstände: Klärung und rechtliche Unterstützung bei Zahlungsproblemen.
- Mieterhöhungen: Prüfung und Verhandlung rechtmäßiger Anpassungen.
- Beendigung von Mietverhältnissen: Beratung zu Kündigungen, Räumungsklagen und einvernehmlichen Lösungen.
- Mietkaution: Ansprüche auf Rückzahlung und ordnungsgemäße Verrechnung.
- Schönheitsreparaturen: Prüfung der Klauseln und Verhandlungen bei Streitigkeiten.
- Nebenkostenabrechnungen: Überprüfung der Abrechnungen und Einspruch bei Unstimmigkeiten.
- Modernisierung: Rechte und Pflichten bei Modernisierungsmaßnahmen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei weiteren mietrechtlichen Fragestellungen, wie der Haltung von Haustieren, Untermietverhältnissen, Vermieterwechseln oder der Gestaltung und Optimierung von Mietverträgen. Unser Ziel ist es, rechtliche Konflikte frühzeitig zu vermeiden oder effizient zu lösen, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Mit uns an Ihrer Seite profitieren Sie von maßgeschneiderten Lösungen und einer engagierten Vertretung Ihrer Interessen.
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Sie gern in allen Belangen des Arbeitsrechts, insbesondere zu folgenden Themenbereichen:
Das Arbeitsrecht ist ein hochsensibler Bereich, der sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von großer Bedeutung ist. Unsere Kanzlei versteht es, Sie in jeder Phase eines Arbeitsverhältnisses mit exzellenter juristischer Expertise und strategischem Weitblick zu begleiten. Ob Sie Unterstützung bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses benötigen oder Ihre Rechte bei der Beendigung schützen möchten – wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und eine Beratung, die höchsten Ansprüchen gerecht wird.
Unser Leistungsangebot umfasst unter anderem:
- Aufnahme von Arbeitsverhältnissen/Gestaltung von Arbeitsverträgen: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung, Prüfung und Optimierung von Arbeitsverträgen, um klare rechtliche Grundlagen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Aufhebungsverträge/Abfindungen: Wir stehen Ihnen bei der Verhandlung und Ausarbeitung von Aufhebungsverträgen zur Seite und sorgen für eine faire Abfindungsregelung, die Ihre Interessen wahrt.
- Kündigungsschutzklagen: Mit unserer fundierten Erfahrung vertreten wir Sie konsequent vor Gericht, um unrechtmäßige Kündigungen abzuwehren und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
- Gestaltung von Zeugnissen: Wir beraten Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihren beruflichen Werdegang optimal widerspiegeln.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei allen weiteren arbeitsrechtlichen Fragestellungen kompetent und lösungsorientiert zur Seite. Ob es um Fragen zu Arbeitszeitmodellen, Vergütungsregelungen, betriebsbedingten Änderungen oder Diskriminierungsschutz geht – unsere Kanzlei ist Ihr zuverlässiger Partner, der Ihre Interessen mit Weitblick und Entschlossenheit vertritt.
Mit unserer Kanzlei profitieren Sie von einer Beratung auf höchstem Niveau, die sich durch Präzision, Engagement und eine klare Lösungsorientierung auszeichnet. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen sicher, effektiv und professionell zu lösen – ob im Rahmen von Verhandlungen oder vor Gericht. Wir stehen für Ihre Rechte ein, mit Nachdruck und Überzeugung.
Kosten
Kostentransparenz ist unser oberstes Gebot.
Online- und Telefonberatung
Auf Wunsch bieten wir Ihnen das „Erstgespräch“ selbstverständlich auch telefonisch oder als Online-Termin an, da viele rechtliche Fragestellungen nicht zwingend ein persönliches Gespräch erfordern. So können wir flexibel und effizient auf Ihre Bedürfnisse eingehen.
Für ein solches Erstgespräch berechnen wir ein Honorar von 190,00 EUR (für Unternehmer 250,00 EUR), jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung weiterer anwaltlicher Tätigkeiten erfolgt entweder auf Basis einer individuell mit Ihnen abgestimmten Vergütungsvereinbarung oder gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel unsere Kosten im Rahmen der RVG-Vorschriften, sofern ein Versicherungsfall vorliegt.
Für Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Website zur Verfügung. Alternativ können Sie uns auch über unsere Social-Media-Kanäle auf Facebook oder Instagram erreichen. Beratungstermine, ob persönlich, telefonisch oder online, können in der Regel kurzfristig abgestimmt werden, damit wir Ihnen schnell und unkompliziert weiterhelfen können.